Meine Leistungen auf dem Gebiet des Familienrechts
Familienrechtliche Fragen erfordern viel Fingerspitzengefühl. Ich verrate Ihnen, wie Sie einen Ehe- und Partnerschaftsvertrag so errichten, dass die ökonomischen und juristischen Interessen beider Beteiligten im Hinblick auf Versorgung, Vermögensaufteilung, Wohn- und Erbrecht Berücksichtigung finden. In den Bereich des Familienrechts fällt auch die Durchführung von Namensänderungen. Außerdem helfe ich Ihnen bei der Errichtung von:
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Ehe- und Partnerschaftsverträgen
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Verträgen zur Vermögensaufteilung im Scheidungsfall
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Adoptionsverträgen
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vertraglichen Übereinkünften für den Fall einer Ehe- oder Partnerschaftsauflösung
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Vaterschaftsanerkennungen
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Erklärungen in Bezug auf medizinisch unterstützte Fortpflanzung
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Beratung und Rechtsauskunft bei Vorsorgevollmachten
In allen Fragen kläre ich Sie objektiv, neutral und sachlich kompetent über Ihre Möglichkeiten innerhalb des rechtlichen Rahmens auf.